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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden AGB finden für alle Geschäftstätigkeiten der AVING GmbH Anwendung, wenn ihnen nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht. Diese AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen sowie auch für künftige Geschäfte.

Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich unter Ausserkraftsetzung dieser AGB vereinbart wurden.

Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht konkret angegeben, vom Angebotsdatum an 30 Tage gültig und vertraulicher Natur. Auf unser Verlangen sind uns bei Ausbleiben des entsprechenden Einverständnisses sämtliche ausgehändigten Unterlagen zurückzugeben.

Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form und muss alle nötigen Spezifikationen und Informationen enthalten, welche zur Erfüllung der offerierten Leistungen benötigt werden.

Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung.

Spesen werden zusätzlich gemäss Offerte verrechnet.

Das Kostendach definiert die obere Grenze der Vergütung, welche der AVING GmbH für die Erbringung ihrer Leistungen bezahlt wird. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung des definierten Kostendaches.

Bei einer Vergütung zum Festpreis wird die volle Vergütung unabhängig vom Aufwand geschuldet und an die AVING GmbH ausbezahlt.

Bei einer Vergütung nach Aufwand und ohne Kostendach erstattet der Vertragspartner die Leistungen aufwandbezogen, d. h. nach Massgabe der ausgewiesenen Arbeitsstunden und belegbaren Auslagen.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, in Schweizer Franken auf das folgende Konto: IBAN CH16 0900 0000 3197 2398 3 (PostFinance, Bankclearing-Nr. 09000, lautend auf AVING GmbH.

Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Bei verspäteten Zahlungen beträgt der Verzugszins 8 %.

Lieferfristen
Wir sind immer bemüht, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine bindenden Zusicherungen abgeben. Dem Vertragspartner steht bei Lieferverzug kein Recht zu vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Teillieferungen sind zulässig.

Eigentumsvorbehalt
An allen gelieferten Produkten behalten wir uns bis zum Eingang der Zahlung des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.

Rückzug
Während des gesamten Projekts (oder Teilprojekts) können die Vertragspartner, aus wichtigem Grund und im gegenseitigen Einverständnis, innert Monatsfrist vom Vertrag zurücktreten. Allfällig geleistete Vorarbeiten werden verrechnet und der Abschluss der hängigen Arbeiten gegenseitig koordiniert.

Vertraulichkeit
Die AVING GmbH verpflichtet sich,
• vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, namentlich Daten über Produkte und Kunden sowie solche aus dem Bereich der Forschung und Entwicklung und Finanzdaten,
• dienstliche Angelegenheiten, die ihrer Natur nach oder gemäss besonderen Vorschriften vertraulich sind,
geheim zu halten.


Die AVING GmbH verpflichtet sich, ihre Organisation so zu wählen, dass die Vertraulichkeit sichergestellt ist.


Die Verpflichtung der empfangenden Partei zur Vertraulichkeit von Informationen erstreckt sich nicht auf Informationen, welche nachweislich
• zur Zeit des Austausches bereits im Besitz der empfangenden Partei waren;
• zur Zeit des Austausches bereits öffentlich zugänglich waren;
• nach dem Zeitpunkt des Austausches ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich wurden;
• der empfangenden Partei legal durch Dritte offenbart worden sind.
Die Verpflichtung zur Erbringung des entsprechenden Nachweises liegt bei der empfangenden Partei.

Zusammenarbeit / Unteraufträge
Die AVING GmbH behält sich vor, im Falle komplexer oder interdisziplinärer Aufgabenstellungen weitere externe Fachleute oder Institute beizuziehen.

Die Vertraulichkeit wird gewährleistet. 

Archivierung
Allfällige Rohdaten und Berichte werden von der AVING GmbH für 10 Jahre aufbewahrt. Danach ist die AVING GmbH zur Vernichtung derselben befugt.

Haftung
Die AVING GmbH haftet für die gebotene Wissenschaftlichkeit und Sorgfalt in der Durchführung der über-tragenen Aufgaben. Die AVING GmbH gewährleistet eine fachgerechte Auswertung der Resultate. Im Üb-rigen übernimmt die AVING GmbH keine Sach- oder Rechtsgewährleistung.
Insbesondere trägt der Empfänger die Risiken, welche die Umsetzung der Empfehlungen und Lösungsvorschläge der AVING GmbH bergen. Für Schäden, welche aus der Umsetzung hervorgehen, macht der Empfänger die AVING GmbH nicht haftbar.

Informationen und Rechte an den Ergebnissen
Der Empfänger stellt der AVING GmbH alle Informationen zur Verfügung, welche der Projektdurchführung dienlich sein können und erfüllt sämtliche Kooperationspflichten gemäss Projektplan.

Die AVING GmbH überlässt dem Empfänger nach Bezahlung der Rechnungen die Unterlagen und alle sonstigen Resultate, welche sie bei der Ausführung der Arbeiten erstellt hat. Sämtliche Rechte daran gehen auf den Empfänger über.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich das Bezirksgericht Andelfingen ZH.